Allgemeine Geschäftsbedingungen "Verkauf Hardware" der Bornemann Distribution GmbH, Im Fliegerhorst 10, 38642 Goslar, für den Verkauf von Waren an gewerbliche Kunden oder sonstige juristische Personen.
1. Geltungsbereich
1.1 Die Leistungen des Anbieters für den Online-Shop erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich zu.
2. Ausschluss von Verbrauchern
Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern / Privatpersonen. Alle Preise auf der Webseite verstehen sich – vorbehaltlich abweichender Angaben – zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Vertragsschluss
Unsere Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt grundsätzlich noch keine Vertragsannahme dar. Wir können die Annahme innerhalb von fünf Arbeitstagen erklären, indem wir eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermitteln, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung bei Ihnen maßgeblich ist, oder indem wir die bestellte Ware liefern, wobei insoweit der Zugang der Ware bei Ihnen maßgeblich ist, oder indem wir Sie nach Abgabe der Bestellung zur Zahlung auffordern (z.B. bei PayPal-Zahlung). Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Erklären wir die Annahme innerhalb vorgenannter Frist nicht, so gilt dies als Ablehnung, mit der Folge, dass Sie nicht mehr an Ihre Willenserklärung gebunden sind.
3.1 Definition Arbeitstage: Arbeitstage sind die Tage von Montag bis Freitag.
4. Zahlung, Verzug
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf unserer Website aufgeführten Preise. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass wir einen weiteren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen ist.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum, bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält – insbesondere, sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Käufer schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
5.2 Der Käufer muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Käufer sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
5.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Käufers bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen), und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt uns der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
5.4 Der Käufer darf diese an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
5.5 Sofern sich der Käufer jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere, sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, können wir vom Käufer verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.
5.6 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
5.7 Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, sind der Käufer und wir uns bereits jetzt einig, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an.
5.8 Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Käufer für uns verwahren.
5.9 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.
5.10 Wenn der Käufer dies verlangt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen den Käufer um mehr als 10% übersteigt. Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.
6. Lieferung
6.1 Die Lieferfristen sind der Webseite zu entnehmen. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere die korrekte Angabe der Lieferadresse im Rahmen der Bestellung.
6.2 Falls der Anbieter ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant des Anbieters seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners werden unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
6.3 Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen auf den Besteller über. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Besteller über.
6.4 Bei Speditionsware erfolgt die Lieferung „Frei Bordsteinkante“, also bis zu der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen im Online-Shop des Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist.
7. Annahmeverzug
7.1 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Anbieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
7.2 Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt per anno neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
7.3 Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
8. Gewährleistung
8.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend
- begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche;
- hat der Anbieter die Wahl der Art der Nacherfüllung;
- beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang;
- sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich
ausgeschlossen;
- beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine
Ersatzlieferung erfolgt.
8.2 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht
- für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet
worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen,
- für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie
- für den Fall, dass der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen hat.
8.3 Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.
8.4 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
9. Haftung
9.1 Der Anbieter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
9.1.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.1.2 Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.1.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
9.1.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
9.2 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen die Anbieter aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
10.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht an unserem Sitz zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat. Der Sitz unseres Unternehmens ist der Überschrift dieser AGB zu entnehmen.
10.3 Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.
11. Besondere Vereinbarungen
Ergänzung zu § 8: Die Bornemann Distribution GmbH trägt keine Kosten für den Ein- und Ausbau oder die Versendung der defekten “Hardware”.
Allgemeine Geschäftsbedingungen "Vermietung Hardware und Software" von Bornemann Distribution GmbH, Im Fliegerhorst 10, 38642 Goslar (im Folgenden „Bornemann“).
Teil 1-Allgemeine Bestimmungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Bornemann und dem Kunden geschlossen werden.
1.2 Diese AGB finden Anwendung auf Aufträge, bei denen der Kunde Vermietungsleistungen von Bornemann in Anspruch nimmt. Unter Vermietungsleistungen fallen Leistungen jeglicher Art, die Vermietung von IT-Komponenten, wie Software, SIM-Karten und API-Schnittstellen beinhalten. Bornemann bietet in diesem Kontext insbesondere die Vermietung der zentral betriebenen Software und Datenbank sowie der SIM-Karte [nachfolgend auch gemeinsam als „System“ bezeichnet], die für die Kommunikation zwischen der „Hardware“ und dem „System“ verwendet wird. Einzelheiten sind den Angeboten von Bornemann zu entnehmen.
1.3 Bornemann schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4 Bornemann ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erforderliche Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Bornemann bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Bornemann ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Bornemann – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
1.7 Abweichend zur Online-Bestellung wird der Vertragsbeginn auf den 01. des auf die Übernahme folgenden Kalendermonats festgelegt. Der Kunde ist aber bereits ab dem angegebenen Übernahmedatum zur Nutzung berechtigt. Auch für diese Zeit gelten die Bestimmungen dieses Vertrages. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, mindestens jedoch für die vereinbarte und kalkulierte Grundlaufzeit, gerechnet ab Vertragsbeginn. Sollte die im Vertrag vereinbarte Nutzungsrate auf einem Rabatt basieren, ist das Unternehmen berechtigt, nach Ablauf der Grundlaufzeit bzw. mit Beginn der automatischen Vertragsverlängerung die unrabattierte Nutzungsrate zu berechnen.
2. Definitionen
2.1 „Daten“ sind Informationen, die mittels der „Hardware“ übersendet werden und die von dem Unternehmen gespeichert, verändert oder gelöscht werden können.
2.2 „Datenbank“ ist die „Datenbank“ der Bornemann AG, die auf einem Webserver in einem Rechenzentrum liegt und die über öffentliche Datennetze und/oder über eine SIM-Karte verfügbar ist
2.3 „Dokumentation“ ist die Bedienungsanleitung für das „System“ und die „Hardware“.
2.4 „Dritter“ ist jede natürliche oder juristische Person, die weder durch das Unternehmen noch durch den „Kunden“ dazu berechtigt ist, das „System“ oder die „Hardware“ zu nutzen. „Dritte“ sind Mitglieder der Öffentlichkeit i.S.d. § 15 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz.
2.5 „Hardware“ sind die technischen Geräte, die der „Kunde“ kauft.
2.6 „Kunde“ ist der jeweilige Nutzer/Mieter des „Systems“, der entweder seinen Angestellten oder den „Teilnehmern“ das „System“ zur Nutzung überlassen darf.
2.7 „SIM-Karte“ ist die SIM-Karte, die zur Kommunikation zwischen der „Hardware“ und dem „System“ verwendet werden muss.
2.8 „System“ ist der gemeinsame Begriff für die vom Unternehmen zur Leistungserbringung verwendete Software, die SIM-Karte und die Datenbank.
2.9 „Teilnehmer“ (User) ist eine natürliche Person, dem das „System“ zur Nutzung überlassen wird.
2.10 „Verfügbarkeit“ bedeutet die Verfügbarkeit des „Systems“ am „Knotenpunkt“, skaliert auf die laufende Verfügbarkeit pro Monat, abzüglich der vereinbarten Unterbrechungen wie insbesondere der „Wartungsfenster“.
2.11 „Vertrag“ ist die Bestellung des Kunden in Verbindung mit dieser AGB.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
3.2 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und der dazugehörigen Materialien zur Erbringung von Leistungen durch Bornemann selbst verantwortlich und stellt diese Bornemann rechtzeitig zur Verfügung.
3.3 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Bornemann zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
3.4 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Bornemann gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
3.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann Bornemann dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung stellen.
Teil 2 – Vermietung von Hardware
4. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
4.1 Der vorliegende Abschnitt gilt für die Vermietung beweglicher Sachen (Hardware). Die Hardware wird gemäß den Angaben des Angebotes zur Verfügung gestellt.
4.2 Falls der Kunde aus Gründen, die nicht von Bornemann zu verantworten sind, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen kann, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Miete oder Mietpreisminderung. Die Miete ist auch für die Zeiträume vollständig zu entrichten. Bornemann ist nicht verpflichtet, die Hardware anderweitig zu vermieten.
4.3 Der Mietpreis wird gemäß dem individuell abgesprochenen Angebot festgesetzt. Sofern nicht anders vereinbart, ist der geschuldete Mietpreis jeweils im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag des beginnenden Mietmonats fällig.
4.4 Falls Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen, behält sich Bornemann das Recht vor, nach Mahnung mit Fristsetzung den Mietvertrag zu kündigen.
4.5 Eine Installation durch Bornemann wird nicht geschuldet. Die Installation erfolgt durch den Kunden selbst.
5. SIM-Karten
5.1 SIM-Karten sind ausschließlich für den Gebrauch im gelieferten Gerät bestimmt. Kosten, die durch Nutzung in anderen Geräten entstehen, fallen dem Kunden zur Last.
6. Mängelanzeige
6.1 Vor Inbetriebnahme ist der Kunde verpflichtet, den Zustand der Hardware zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich der Bornemann zu melden. Des Weiteren ist der Kunde dazu verpflichtet, jegliche Mängel und entstandene Schäden – auch wenn diese nicht vom Kunde verursacht wurden – umgehend Bornemann zu melden.
7. Besondere Pflichten des Mieters
7.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Hardware sorgsam zu behandeln. Es ist dem Kunden untersagt, die gemietete Hardware zu überlasten, ungeeignete Programme oder Schadprogramme zu installieren oder die Hardware an einem für den Betrieb ungeeigneten Ort aufzustellen. Die Hardware darf nicht für illegale oder sittenwidrige Zwecke eingesetzt werden. Im Falle eines Verstoßes gegen die hier genannten Verbote steht der Bornemann ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Teil 3 – Vermietung von Software
8. Allgemeine Hinweise zur Vermietung von Software
8.1 Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Überlassung der Software, einschließlich Dokumentation auf beschränkte Zeit. Mietpreis und Mietdauer werden individualvertraglich geregelt.
8.2 Eine Installation durch Bornemann wird nicht geschuldet. Die Installation erfolgt durch den Kunden selbst.
8.3 Eine Schulung zur Nutzung der Software kann von dem Kunden gegen eine gesonderte Vergütung beauftragt werden.
9. Nutzungsrechte
9.1 Der Kunde erhält gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im Umfang, wie ihm dies im Vertrag und dem Lizenzschein eingeräumt wurde.
9.2 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung der Bornemann auf Dritte übertragen.
9.3 Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an die Bornemann zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen.
10. Instandhaltung der Software
10.1 Bornemann leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bornemann wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Mietsache in angemessener Zeit beseitigen. Bornemann genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie dem Kunden telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, der Bornemann Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.
10.3 Nicht vom Unternehmen zu vertretende Störungen: Die Verfügbarkeit des „Systems“ hängt in Teilen von der Belieferung durch externe Lieferanten des Auftragsverarbeiters ab. Sofern die Nichtbelieferung durch diese Lieferanten nicht durch den Auftragsverarbeiter zu vertreten ist, gilt, dass das Unternehmen sich binnen einer angemessenen Frist um eine Belieferung durch andere Lieferanten bemühen wird. Sofern die Leistung nicht zu vergleichbaren Preisen am Markt verfügbar ist, steht dem Unternehmen das Recht zu, mit dem Kunden über eine Anpassung des Vertrags zu verhandeln. Führen diese Verhandlungen binnen der Frist von einem Monat nicht zu dem Abschluss einer neuen Vereinbarung, steht dem Unternehmen das Recht zu, den „Mietvertrag“ mit einer Frist von drei Monaten, berechnet ab dem Moment des endgültigen Scheiterns der Verhandlungen, zu kündigen.
Teil 4 – Sonstige Leistungen
11. Fernwartung
11.1 Bornemann führt im Auftrag des Kunden Fernwartungseinsätze auf den Systemen des Kunden durch (nachfolgend „Fernwartung“). Die Zeiten der Wartung ergeben sich insbesondere aus den jeweiligen Vertragsgrundlagen. Die Systeme sind in Zeiten der Wartung in der Regel nicht verfügbar.
11.2 Inhalt der Fernwartung ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Hilfestellung; der Unterstützung bei Problemen in Anwendungen; Analyse und Behebung von Fehlersituationen; Suche nach möglichen technischen Fehlerursachen.
11.3 Die Fernwartung erfolgt innerhalb der Arbeitszeiten von Bornemann und nach Absprache.
11.4 Im Rahmen der Fernwartung kann Bornemann bis zu einem Vollzugriff seines Computersystems des Kunden erhalten. Der Kunde ist für die gewünschte Konfiguration von Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere der gewünschten Zugriffskontrolle, Abbau von Verbindungen, sicherer Datenübertragung, vorbehaltlich abweichender individualer Absprachen selbst verantwortlich.
11.5 Vor Beginn der eigentlichen Fernwartung absolviert Bornemann eine Anmeldeprozedur mit Authentifizierung. Der Fernzugriff beginnt, wenn der Kunde den Zugang auf das System ermöglicht. Der Kunde soll bei Bedarf die Fernwartung unterbrechen können bzw. die ablaufenden Vorgänge und Änderungen kontrollieren können. Zu diesem Zweck ist der Ablauf der Wartungsarbeiten und der Arbeiten zur Beseitigung von Störungen so zu gestalten, dass die ablaufenden Prozesse auf dem System auch vom Kunden mitverfolgt werden können. Abweichende Vereinbarungen können die Parteien treffen – insbesondere auch unbeaufsichtigte Wartung durch den Kunden.
11.6 Bornemann verpflichtet sich, personenbezogene Daten, die bei der Wartungsmaßnahme gespeichert wurden, unverzüglich zu löschen, sobald diese Daten für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen ist die Protokollierung der Wartungsmaßnahme selbst. Bornemann behandelt alle durch die Fernwartung bekannt gewordenen betrieblichen Abläufe, sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Passwörter und Informationen des Kunden streng vertraulich und verwendet oder nutzt diese weder für sich selbst noch für Dritte.
11.7 Bornemann haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Bornemann liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
12. Datensicherung
12.1 Die Speicherung der Positionsdaten erfolgt nur für einen Zeitraum von drei Monaten. Mit Ablauf dieser drei Monate werden die gespeicherten Daten unwiderruflich gelöscht. Gegen Aufpreis können die Daten länger vorgehalten werden.
Teil 5 – Sonstige Bestimmungen
13. Preise, Vergütung und Verzug
13.1 Die Vergütung für die Leistungen von Bornemann ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
13.2 Der Kunde erklärt sich grundsätzlich mit der Übermittlung sämtlicher Rechnungen per E-Mail einverstanden.
13.3 Im Falle von Zahlungsrückständen behält sich das Unternehmen vor, die Nutzbarkeit des Systems von der Zahlung der jeweils offenen Posten abhängig zu machen. Der Kunde kann sowohl telefonisch und/oder postalisch auf die Abschaltung des Systems hingewiesen werden.
13.4 Gerät der Kunde mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug, so ist ab dem ersten Tag des Verzuges die offene Mietzinsforderung mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gerät der Kunde mit mehr als zwei Monatsmieten in Verzug, kann Bornemann dem Kunden unter Androhung der fristlosen Kündigung eine letzte Nachfrist von zwei weiteren Wochen setzen und bei Nichtzahlung des rückständigen Mietzinses nachfolgend den Vertrag fristlos kündigen. Die fristlose Kündigung wird mit einer Frist von 14 Tagen nach Zugang wirksam, um dem Kunden die Möglichkeit der Abwendung der Vertragsbeendigung durch Zahlung der rückständigen Mietzinsen zu eröffnen.
13.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn, die zugrunde liegende Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
14. Mängelgewährleistung
14.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Bornemann. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Bornemann resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
14.2 Gemeinsame Gewährleistung für „Hardware“ und „System“: Sollte der Kunde infolge von Mängeln der „Hardware“ den Rücktritt von dem Kaufvertrag erklären, schlägt der Rücktritt nicht auf den mietvertraglichen Teil durch, da das „System“ auch mit anderer Hardware verwendet werden kann. Gleiches analog gilt im Falle dessen, dass der Kunde die Kündigung des Mietvertrags über das „System“ erklärt.
15. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
15.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
16.1 Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt Bornemann dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
16.2 Bornemann ist berechtigt, die Erreichbarkeit der vermieteten Soft- bzw. Hardware für den Kunden vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht dahingehend besteht, dass der „Kunde“ oder die „Teilnehmer“, für die der Kunde rechtlich die Verantwortung trägt, die Soft- bzw. Hardware nicht vertragsgemäß verwendet. Eine nicht vertragsgemäße Verwendung würde insbesondere dann vorliegen, soweit der Kunde diese über die im Nutzungsvertrag vereinbarte Leistung hinaus nutzt.
16.3. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Bornemann ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Bornemann dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
17. Vertraulichkeit
17.1 Bornemann wird alle ihr zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge streng vertraulich behandeln. Bornemann verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht auch sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
18. Haftung / Freistellung
18.1 Bornemann haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt Bornemann fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Bornemann nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Bornemann ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Bornemann für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
18.2 Der Kunde stellt Bornemann von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Bornemann aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Die zwischen Bornemann und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Bornemann als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen "Verkauf Hardware"
1. Geltungsbereich
Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
Neben der Überprüfung Ihrer Unternehmereigenschaft im Rahmen des Bestellprozesses sind wir berechtigt, einen Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft durch das Vorlegen geeigneter und aktueller Belege, z.B. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, zu verlangen.
Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Bornemann Distribution GmbH.
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.
Wir nehmen Ihr Angebot innerhalb von zwei Tagen an, indem
- wir eine Annahmeerklärung in separater E-Mail abgeben oder
- wir die Ware ausliefern lassen oder
- gegebenenfalls die Zahlungstransaktion durch unseren Dienstleister oder den ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Durchführungszeitpunkt der Zahlungstransaktion richtet sich nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart (s. unter „Bezahlung“).
Die für Sie relevante Alternative richtet sich danach, welches der aufgezählten Ereignisse als erstes eintritt.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
4. Lieferbedingungen
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Bornemann Distribution GmbH, Im Fliegerhorst 7, 38642 Goslar, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Nach Absprache
Wir liefern nicht an Packstationen.
5. Selbstbelieferungs- und Teilbelieferungsvorbehalt
Vorbehaltlich der Selbstbelieferung werden wir für eine schnelle Lieferung Sorge tragen. Ist ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar, weil wir von unserem zuverlässigen Lieferanten ohne unser Verschulden trotz Aufgabe einer deckungsgleichen Bestellung nicht rechtzeitig beliefert werden, werden wir die restlichen Waren ohne erneute Berechnung der Versandkosten nachliefern, soweit dies für Sie zumutbar ist.
Ist das von Ihnen bestellte Produkt bei uns nicht verfügbar, weil wir von unserem zuverlässigen Lieferanten ohne unser Verschulden trotz Aufgabe einer deckungsgleichen Bestellung nicht beliefert werden, werden wir Ihnen das in der Auftragsbestätigung unverzüglich mitteilen. Wir werden dadurch von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Haben Sie bereits Zahlungen geleistet, werden wir Ihnen diese unverzüglich erstatten.
6. Bezahlung
Sie erklären sich mit der Übermittlung sämtlicher Rechnungen per E-Mail einverstanden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Für den Fall eines Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, Ihnen die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro in Rechnung zu stellen. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
SEPA-Lastschriftverfahren über Bornemann
Mit Abgabe der Bestellung erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Ein Bankgeschäftstag ist jeder Werktag mit Ausnahme von Samstagen, bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen sowie der 24. Und 31. Dezember eines jeden Jahres.
Die Kontobelastung erfolgt nach Versand der Ware.
PayPal
In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bieten wir Ihnen die nachfolgenden Zahlungsoptionen als PayPal Services an. Sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist, setzt die Zahlung über PayPal keine Registrierung bei PayPal voraus. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der jeweiligen Zahlungsoption und im Bestellvorgang.
PayPal
Um den Rechnungsbetrag über die Zahlungsoption PayPal bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen.
Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt.
PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit PayPal. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem PayPal-Konto.
Kreditkarte über PayPal
Ihre Karte wird durch PayPal nach Versendung der Ware belastet.
Lastschrift über PayPal
Die Zahlung per Lastschrift über PayPal setzt eine Adress- und Bonitätsprüfung voraus und erfolgt direkt an PayPal. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilen Sie PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie von PayPal informiert (sog. Prenotification). Die Kontobelastung erfolgt vor Versendung der Ware.
Rechnung über Bornemann
Der Rechnungsbetrag ist 7 Tage nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto fällig. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.
Ihnen steht ein Aufrechnungsrecht nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt oder in einem Gegenseitigkeitsverhältnis mit unserer Hauptforderung steht, von uns nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt wurde.
Ihnen steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Wenn Sie die Vorbehaltssache mit anderen Gegenständen verbinden, vermischen oder diese verarbeiten, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verbindung bzw. Vermischung oder Verarbeitung. Ist Ihre Sache als Hauptsache anzusehen, so haben Sie uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir auf Ihr Verlangen insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
8. Transportschäden
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
9. Gewährleistung und Garantien
9.1 Mängelhaftungsrecht
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Die nachstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
- im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Beschränkungen gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der vorige Satz gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
Regelungen gegenüber Kaufleuten
Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
9.2 Garantien und Kundendienst
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
10. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
11. Verhaltenskodex
Folgenden Verhaltenskodizes haben wir uns unterworfen:
- Trusted Shops Qualitätskriterien
- https://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.
13. Besondere Vereinbarungen