Allgemeine Geschäftsbedingungen “Mietvertrag System“ in Verbindung mit ”AGB Verkauf Hardware“
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln
I. die Allgemeinen Bestimmungen, die auch für die Teile I und II gelten; und
II. die Vermietung der zentral betriebenen Software und Datenbank sowie der SIM Karte [nachfolgend gemeinsam als „System“ bezeichnet], die für die Kommunikation zwischen der „Hardware“ und dem „System“ verwendet wird
Teil I: Allgemeine Regelungen und Vermietung „System“
§ 1 Zielgruppe, Anwendbare Regelungen, Definitionen
1.) Die Leistungen und Angebote des Unternehmens richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
2.) Es gelten ausschließlich die AGB des Unternehmens. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung!
3.) Auftragsverarbeiter ist nicht die Bornemann Distribution GmbH, sondern die Bornemann AG mit Sitz in 38642 Goslar, Im Fliegerhorst 10, die mit dem Unternehmen gem. § 15 AktG verbunden und Eigentümerin der Datenbank ist. Die Datenübertragbarkeit innerhalb der Unternehmensgruppe unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist schriftlich geregelt / dokumentiert.
4.) Abweichend zur Online-Bestellung wird der Vertragsbeginn auf den 01. des auf die Übernahme folgenden Kalendermonats festgelegt. Der Kunde ist aber bereits ab dem angegebenen Übernahmedatum zur Nutzung berechtigt. Auch für diese Zeit gelten die Bestimmungen dieses Vertrages. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, mindestens jedoch für die vereinbarte und kalkulierte Grundlaufzeit, gerechnet ab Vertragsbeginn. Sollte die im Vertrag vereinbarte Nutzungsrate auf einem Rabatt basieren, ist das Unternehmen berechtigt, nach Ablauf der Grundlaufzeit bzw. mit Beginn der automatischen Vertragsverlängerung die unrabattierte Nutzungsrate zu berechnen.
5.) Definitionen
a) „Daten“ sind Informationen, die mittels der „Hardware“ übersendet werden und die von dem Unternehmen gespeichert, verändert oder gelöscht werden können.
b) „Datenbank“ ist die „Datenbank“ der Bornemann AG, die auf einem Webserver in einem Rechenzentrum liegt und die über öffentliche Datennetze und/oder über eine SIM Karte verfügbar ist.
c) „Dokumentation“ ist die Bedienungsanleitung für das „System“ und die „Hardware“.
d) „Dritter“ ist jede natürliche oder juristische Person, die weder durch das Unternehmen noch durch den „Kunden“ dazu berechtigt ist, das „System“ oder die „Hardware“ zu nutzen. „Dritte“ sind Mitglieder der Öffentlichkeit i.S.d. § 15 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz.
e) „Hardware“ sind die technischen Geräte, die der „Kunde“ im Online-Shop des Unternehmens kauft.
f) „Kunde“ ist der jeweilige Nutzer/Mieter des „Systems“, der entweder seinen Angestellten oder den „Teilnehmern“ das „System“ zur Nutzung überlassen darf.
g) „Knotenpunkt“ ist die Schnittstelle von dem Rechenzentrum, in dem sich das „System“ befindet, zu öffentlichen Kommunikationsnetzen wie insbesondere dem Internet.
h) „SIM-Karte“ ist die SIM-Karte, die zur Kommunikation zwischen der „Hardware“ und dem „System“ verwendet werden muss.
j) „System“ ist der gemeinsame Begriff für die vom Unternehmen zur Leistungserbringung verwendete Software, die SIM Karte und die Datenbank.
k) „Teilnehmer“ (User) ist eine natürliche Person, dem das „System“ zur Nutzung überlassen wird.
l) „Verfügbarkeit“ bedeutet die Verfügbarkeit des „Systems“ am „Knotenpunkt“, skaliert auf die laufende Verfügbarkeit pro Monat, abzüglich der vereinbarten Unterbrechungen wie insbesondere der „Wartungsfenster“.
m) „Vertrag“ ist die Bestellung des Kunden in Verbindung mit dieser AGB
n) „Wartungsfenster“ sind die Zeiten, in denen infolge von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten das „System“ dem „Kunden“ nicht oder nur eingeschränkt am „Knotenpunkt“ zur Verfügung steht.
o) „Unternehmen” ist die Bornemann Distribution GmbH, Im Fliegerhorst 10, 38642 Goslar
§ 2 Sicherheitshinweise
Wichtige Sicherheitshinweise, die bei der Nutzung des „Systems“ unbedingt zu beachten sind, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Systems im Online-Shop
§ 3 Pflichten des „Kunden“
Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Systems im Online-Shop. Die Erfüllung dieser Pflichten durch den Kunden ist Voraussetzung für die Leistungserbringung durch das Unternehmen.
§ 4 Vorübergehende Sperrung
1) Das Unternehmen ist berechtigt, die Erreichbarkeit von „Hardware“ oder „Datenbank“ oder „Software“ für den Kunden vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht dahingehend besteht, dass der „Kunde“ oder die „Teilnehmer“, für die der Kunde rechtlich die Verantwortung trägt, das „System“ oder die „Hardware“ nicht vertragsgemäß verwenden. Eine nicht vertragsgemäße Verwendung des Systems oder der Hardware würde insbesondere dann vorliegen, soweit der Kunde diese über die im Nutzungsvertrag vereinbarte Leistung hinaus nutzt.
2) Das Unternehmen ist weiterhin dazu berechtigt, die Erreichbarkeit von “Hardware” oder “Datenbank” oder “Software” für den Kunden zu unterbrechen, sollte kein wirksamer Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Auftragsverarbeiter geschlossen worden sein. Die Sperrung des Services wird bis zu dem Zeitpunkt andauern, in welchem sich der Kunde und der Auftragsverarbeiter geeinigt und einen wirksamen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen haben.
§ 5 Vergütung
1.) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen „Vertrag“ und ist im Voraus für die gesamte Laufzeit des Vertrages zur Zahlung fällig.
2.) Das Unternehmen behält sich die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem „Kunden“ im Falle von Zahlungsrückständen aus demselben Vertragsverhältnis vor. Dem „Kunden“ wird ein entsprechender Warnhinweis durch das „System“ erteilt, wenn sich das Unternehmen die Nutzbarkeit des „Systems“ vorbehält und sie von der Zahlung der jeweils offenen Posten abhängig macht. Alternativ kann der „Kunde“ im Falle von Zahlungsrückständen auch telefonisch und/oder postalisch auf die Abschaltung des „Systems“ im Falle des Nichtbezahlens offener Posten hingewiesen werden.
3.) Der „Kunde” erklärt sich unwiderruflich mit der Übermittlung sämtlicher Rechnungen per E-Mail einverstanden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Für den Fall eines Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, Ihnen die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro in Rechnung zu stellen. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
4.) In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
4.a) Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
4.b) SEPA-Lastschriftverfahren über Bornemann
Mit Abgabe der Bestellung erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Ein Bankgeschäftstag ist jeder Werktag mit Ausnahme von Samstagen, bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen sowie der 24. Und 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Kontobelastung erfolgt nach Versand der Ware.
4.c) PayPal
In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bieten wir Ihnen die nachfolgenden Zahlungsoptionen als PayPal Services an. Sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist, setzt die Zahlung über PayPal keine Registrierung bei PayPal voraus. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der jeweiligen Zahlungsoption und im Bestellvorgang.
PayPal
Um den Rechnungsbetrag über die Zahlungsoption PayPal bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit PayPal. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem PayPal-Konto.
Kreditkarte über PayPal
Ihre Karte wird durch PayPal nach Versendung der Ware belastet.
Lastschrift über PayPal
Die Zahlung per Lastschrift über PayPal setzt eine Adress- und Bonitätsprüfung voraus und erfolgt direkt an PayPal. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilen Sie PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie von PayPal informiert (sog. Prenotification). Die Kontobelastung erfolgt vor Versendung der Ware.
4.d) Rechnung über Bornemann
Der Rechnungsbetrag ist 7 Tage nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto fällig. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten. Ihnen steht ein Aufrechnungsrecht nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt oder in einem Gegenseitigkeitsverhältnis mit unserer Hauptforderung steht, von uns nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt wurde. Ihnen steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Haftung
Schadensersatzansprüche verjähren 12 Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der „Kunde“ das von dem Bestehen eines Schadens Kenntnis hat oder ab dem Zeitpunkt, in dem der „Kunde“ ohne grobe Fahrlässigkeit von dem Schaden hätte Kenntnis erlangen müssen. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen der „Kunde“ Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit geltend machen will, in den Fällen, in denen der „Kunde“ geltend machen will, dass der Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich ist, oder in denen in dem schädigenden Ereignis zugleich die Verletzung einer Garantiezusage liegt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 7 Datenschutz
1.) Für die Vertragsabwicklung darf das Unternehmen sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen gem. § 15 AktG die dazu erforderlichen personenbezogenen Daten (Bestandsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen. Hierzu gehören Name, Anschrift und Telefonnummer des „Kunden“ oder seiner „Teilnehmer“, außerdem seine für die Teilnahme am Lastschriftverfahren notwendigen Kontoangaben.
2.) Der „Teilnehmer“ hat jederzeit das Recht, Auskunft über Umfang und Inhalt der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
3.) Sofern im Rahmen der Durchführung von Wartungs- und Inspektionsarbeiten die Möglichkeit besteht, dass das Unternehmen oder der Auftragsverarbeiter mit personenbezogenen Daten von Mitarbeitern oder „Kunden“ des „Kunden“ in Kontakt kommt, oder ein anderer Sachverhalt besteht, durch den ein Tatbestand gemäß § 62 BDSG, Fassung Mai 2018, entsteht, sind die gesetzlichen Vorgaben zur Auftragsverarbeitung zu beachten, und es ist mit der Bornemann AG ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.
§ 8 Gemeinsame Gewährleistung für „Hardware“ und „System“
Sollte der Kunde infolge von Mängeln der „Hardware“ den Rücktritt von dem Kaufvertrag erklären, schlägt der Rücktritt nicht auf den mietvertraglichen Teil durch, da das „System“ auch mit anderer Hardware verwendet werden kann. Gleiches analog gilt im Falle dessen, dass der Kunde die Kündigung des Mietvertrags über das „System“ erklärt.
§ 9 Allgemeines
1.) Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder der jeweiligen Ergänzungsvereinbarungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung eines Vertragsbestandteils beinhalten sowie besondere Garantiezusagen und Abmachungen, sind schriftlich niederzulegen. Werden Erklärungen der vorgenannten Art von Vertretern oder Hilfspersonen des Unternehmens abgegeben, sind sie für das Unternehmen nur dann verbindlich, wenn die Geschäftsführung des Unternehmens hierfür ihre schriftliche Zustimmung erteilt.
2.) Der „Kunde“ darf Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens an Dritte abtreten. Das Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag insgesamt oder einzelne Leistungen an mit ihr verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG oder externe Refinanzierer abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
3.) Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
4.) Sofern der „Kunde“ Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Sitz des Unternehmens als Gerichtsstand vereinbart. Das Unternehmen ist unbeschadet dessen auch berechtigt, Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des „Kunden“ zuständig ist.
Teil II: Besondere Regelungen für die Vermietung des „Systems“
§ 1 Vertragsgegenstand
Das „System“ wird in dem Vertrag konkretisiert. Technische Leistungsbeschreibungen, Sicherheitshinweise und die „Dokumentation“ entnehmen Sie bitte dem Online-Shop.
§ 2 „Wartungsfenster“ für das „System“
Das „System“ ist zu bestimmten, in dem jeweiligen Mietvertrag angegebenen Zeiträumen nicht am „Knotenpunkt“ verfügbar. Diese Zeiträume dienen der planungsmäßigen Wartung.
§ 3 Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Kunden.
Diese ergeben sich aus dem „Vertrag“
§ 4 Nicht vom Unternehmen zu vertretende Störungen
Die Verfügbarkeit des „Systems“ hängt in Teilen von der Belieferung durch externe Lieferanten des Auftragsverarbeiters ab. Sofern die Nichtbelieferung durch diese Lieferanten nicht durch den Auftragsverarbeiter zu vertreten ist, gilt, dass das Unternehmen sich binnen einer angemessenen Frist um eine Belieferung durch andere Lieferanten bemühen wird. Sofern die Leistung nicht zu vergleichbaren Preisen am Markt verfügbar ist, steht dem Unternehmen das Recht zu, mit dem Kunden über eine Anpassung des Vertrags zu verhandeln. Führen diese Verhandlungen binnen der Frist von einem Monat nicht zu dem Abschluss einer neuen Vereinbarung, steht dem Unternehmen das Recht zu, den „Mietvertrag“ mit einer Frist von drei Monaten, berechnet ab dem Moment des endgültigen Scheiterns der Verhandlungen, zu kündigen.
§ 5 Gewährleistung, Schadensersatz
1.) Eine Gewährleistung dafür, dass die Kommunikation zwischen dem „System“ einerseits und der „Hardware“ andererseits jederzeit realisiert werden kann, wird nicht übernommen. Die Übertragung der Daten zwischen der Hardware und dem System richtet sich nach dem Dienstvertragsrecht.
2.) Im Übrigen wird die Gewährleistung für das „System“ wie folgt geregelt:
a) Die Behebung von Mängeln des „Systems“ erfolgt zunächst nach Wahl des Unternehmens durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
b) Eine Kündigung des „Kunden“ gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Unternehmen ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von dem Unternehmen verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den „Kunden“ gegeben ist.
c) Der „Kunde“ ist nicht berechtigt, Mängel des „Systems“ selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Die Beschaffung eines Ersatzsystems bleibt dem Kunden unter den Voraussetzungen des § 536 II BGB unbenommen.
d) Der „Kunde“ ist verpflichtet, dem Unternehmen Mängel des „Systems“ unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Er wird hierbei die Hinweise des Unternehmens zur Analyse des Problems im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an das Unternehmen weiterleiten.
e.) Gewährleistungsansprüche verjähren zwölf Monate ab dem Zeitpunkt, an dem der „Kunde“ über das Bestehen eines Mangels des „Systems“ Kenntnis hat oder ab dem Zeitpunkt, an dem der „Kunde“ ohne grobe Fahrlässigkeit von den Umständen des Mangels hätte Kenntnis erlangen müssen. Diese zeitliche Beschränkung gilt nicht in den Fällen, in denen der „Kunde“ wegen des Mangels Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit geltend machen will, in den Fällen, in denen der „Kunde“ geltend machen will, dass der Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich oder infolge der Verletzung einer Garantiezusage entstanden ist. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.
f.) Schadensersatzansprüche, die durch einen Mangel des Systems verursacht werden, verjähren ab demselben Moment. Im Übrigen gelten die Regelungen des Teil I, § 6.
§ 6 Nutzungsrechte für das „System“
Der „Kunde“ erhält das zeitlich für die Dauer des jeweiligen Mietvertrags beschränkte, nicht exklusive Recht, den Teilnehmern den Zugriff auf die in dem „System“ verwendete Software und Datenbank über öffentliche Datennetze zu ermöglichen. Der Kunde darf den „Teilnehmern“ den Zugriff auf das „System“ erlauben. Die Anzahl der jeweils simultan zulässigen Zugriffe auf das „System“ ergibt sich aus dem jeweiligen „Vertrag“. Die Weitervermietung des „Systems“ an „Dritte“ ist untersagt, es sei denn, es besteht ein entsprechender Partnervertrag mit dem Unternehmen, der gesondert abzuschließen ist. - Datensicherung: Wir weisen Sie darauf hin, dass die Speicherung der Positionsdaten nur für einen Zeitraum von drei Monaten erfolgt. Mit Ablauf dieser drei Monate werden die gespeicherten Daten unwiderruflich gelöscht. Gegen Aufpreis können die Daten länger vorgehalten werden.
- SIM-Karte: Die SIM-Karten sind ausschließlich für den Gebrauch im gelieferten Gerät bestimmt. Kosten, die durch Nutzung in anderen Geräten entstehen, fallen dem Kunden zur Last.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
Beginn und Laufzeit des „Vertrags“ ergeben sich aus dem jeweiligen „Vertrag“ in Verbindung mit dieser AGB.
Bis zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit ist der Vertrag (auch von eventuellen Erben) unkündbar. Er verlängert sich um jeweils 6 Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für das Unternehmen in jedem Fall vor, wenn
- der „Kunde“ mit der vereinbarten Vergütung für den Betrieb des Systems mit mehr als 14 Kalendertagen im Verzug ist.